Verpackungen für künstliche Mineralfasern (KMF)

Mineralfaser_Verpackung

Künstliche Mineralfasern, die in der EU vor 2002 produziert wurden, sind aufgrund ihrer asbestähnlichen Eigenschaften derzeit der gefährlichen Abfallart SN 31437 „Asbestabfälle, Asbeststäube“ zuzuordnen. Asbestabfälle und demzufolge künstliche Mineralfasern dürfen gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 DVO 2008 nur gebunden oder in Kunststoff eingepackt werden. Dazu zählen beispielsweise reißfeste und staubdichte Säcke wie Big-Bags.

Beim Transport und bei der Ablagerung auf der Deponie ist die Freisetzung von Mineralfasern zu vermeiden.

Abfälle von Materialverbunden, die diese gefährlichen künstlichen Mineralfasern enthalten (z.B. Gipsplatten mit geklebten Mineralfasermatten oder mit Mineralfasern gedämmte Rohre), sind ebenfalls unter der SN 31437 „Asbestabfälle, Asbeststäube“ zu entsorgen!

Eine Zumischung von KMF bzw. Verbundabfälle mit KMF zu Baurestmassen und/oder ist jedenfalls unzulässig und wird von uns nicht übernommen!

Für die Übernahme dieser künstlichen Mineralfasern gilt daher wie folgt:

  • keine losen und unverpackten Anlieferungen
  • keinerlei Vermischungen mit Baurestmassen, Baustellenabfällen und Gewerbe- oder Sperrmüll
  • keine losen Anlieferungen in Container oder Mulden möglich
  • keine Anlieferungen in schadhaften, kaputten oder aufgeplatzten Säcken
  • nur Anlieferungen in verschlossenen, dafür genehmigten Big-Bags (lt. Foto) möglich - Keine Asbest-Zement Big-Bags!
  • Nicht gefährliche Mineralfasern (Produktionsdatum nach 2002) können nur dann als nicht gefährliche Mineralfasern (SN 31416) übernommen werden, wenn eine schriftliche Bestätigung vorgelegt werden kann.

 

PP-Entsorgungssäcke (KMF)

  • Größe: 140 x 220 cm
  • Volumen: ca. 0,7 cbm
  • Eigenschaften:
    aus PP-Bändchengewebe, weiß
    bedruckt mit „Warnhinweis KMF“
    am Kopf umgeschlagen
    mit eingezogener Kordel zum Verschließen

 

BIG BAGS

  • Größe: 87 x 87 x 115 cm
  • Volumen: ca. 0,9 cbm
  • Eigenschaften:
    aus PP-Bändchengewebe, weiß
    beschichtet, uv-stabilisiert
    2 Hebeschlaufen, parallel verlaufend
    oben mit Schürze, Boden geschlossen
    einseitig einfarbig bedruckt (rot) „Mineralfaserabfälle“
    Tragfähigkeit max. 300 kg

 

Sicherheitshinweise

  • Beschränken Sie den Zutritt zu Ihrer Baustelle (z.B. mit Warnbänder oder Warnschilder)
  • Verwenden sie eine persönliche Schutzausrüstung (Einweganzug, Staubmaske etc.) beim Umgang mit den Mineralfasern (Demontage, Umfüllen in Säcke)
  • Verwenden Sie nur die dafür vorgesehenen Säcke und Big-Bags
  • Um das Material gesetzeskonform abtransportieren zu können, ist der Kordelsack bzw. der Big-Bag ordnungsgemäß zu verschließen
Verpackungen für künstliche Mineralfasern (KMF)

Verpackungen für künstliche Mineralfasern (KMF)

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